Änderung des Strafrechts

Bis zum Sommer dieses Jahres wurde der Besitz eines solchen Materials als Verbrechen – also wie Raub, Mord oder Vergewaltigung - behandelt und führte auf jeden Fall zu einer Verurteilung. Frau Geßner schilderte in sehr anschaulicher Weise, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich schon vorkam, dass eine ganze Klasse angeklagt und auch geschlossen verurteilt wurde. Auch Lehrkräfte, die von Schülern mit der Bitte um Aufklärung die Bilder zugeschickt bekommen hatten, wurden verurteilt, verloren dadurch ihre Arbeit und jegliche Pensionsansprüche. Seit Juni dieses Jahres wird nun der Verbrechenstatbestand aufgehoben, es handelt sich nun um ein Vergehen, was dem Richter und dem Staatsanwalt mehr Spielraum bei der Urteilsfindung lässt, ohne die Tat herabzusetzen. Sie wird trotzdem geahndet und bestraft. Frau Geßner verstand es auf sehr unterhaltsame und eindringliche Weise, den Eltern diese Gefahr zur erklären. Dazu gab sie Tipps, wie man dem vorbeugen kann, indem man bestimmte Einstellungen in unübersichtlichen Gruppenchats vornimmt. Außerdem stimmten sie die rückläufigen Zahlen in diesem Jahr zuversichtlich.

Für das leibliche Wohl sorgte eine Vertretung für die 10. Klassen, die damit deren Klassenkasse füllen konnte. Der Vorsitzende des Elternbeirats, Herr Biederbick, dankte Frau Geßner für den informativen und kurzweiligen Vortrag und verabschiedete die Eltern in den wohlverdienten Feierabend.

Fazit des Abends war: Wer ein Handy besitzt, ist auch verantwortlich dafür.

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